2024-03-29 08:33
  • Cheffluglehrers
Anliegen des Cheffluglehrers 2020/5
Während Corona-Shutdown ablaufende Lizenzen

Das BAZL hat publiziert, wie mit ablaufenden Lizenzen und Ratings umgegangen wird. Siehe:

Covid-19 Update
Das wichtigste in Kürze:
Lizenzen und Ratings werden um 4 Monate, längstens aber bis zum 19.11.2020, verlängert.
LAPL(S) und SPL laufen nicht ab, sondern werden mittels Recency-Bestimmungen aufrechterhalten. Hier wird die Frist von 24 auf 32 Monate verlängert.
LAPL(S) und SPL bleiben also gültig, wenn mind. 5 Stunden und 15 Starts, 2 Checkflüge und 5 Starts der entsprechenden Startart (Schlepp oder Winde) in den letzten 32 Monaten nachgewiesen werden können.
Die Fristen können je nach Entwicklung der Pandemie-Lage vom BAZL verlängert werden.

Die betroffenen Pilotinnen und Piloten müssen ein durch einen Fluglehrer durchgeführtes Briefing absolvieren. Inhalte dieses Briefings sind im Dokument «Attachment to Part-FCL Licences and Part-MED certificates - GA» beschrieben. Dieses Briefing kann auch z.B. telefonisch oder über Skype erfolgen.
Das «Attachment to Part-FCL Licences and Part-MED Certificates - GA» und die Bestätigung des absolvierten Briefings müssen dann mit der Lizenz mitgeführt werden.
Wer davon betroffen ist, kann sich bei mir oder Aurelio für ein Briefing melden.


Euer Cheffluglehrer
Markus Romer
Letzte Änderung am 2020-03-29
Publiziert am 2020-03-29
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